Rechtssicherheit statt böser Überraschungen
Die Nebenkostenabrechnung ist eine der häufigsten Streitquellen zwischen Vermietern und Mietern – und gesetzlich klar geregelt. Vermieter müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen, Mieter haben dieselbe Frist für Einwendungen. Dazu kommt das Recht der Mieter auf Einsicht in die Belege.
Wer diese Fristen verpasst oder Kosten falsch verteilt, riskiert den Anspruch auf Nachzahlungen zu verlieren oder sich Widerspruch einzuhandeln. DUMAX kennt die Fallstricke aus der täglichen Praxis der eigenen Hausverwaltung und wendet dieselbe Sorgfalt auch an, wenn Sie Ihre Immobilie weiterhin selbst verwalten.
Was wir für Sie übernehmen
Sie bleiben Ansprechpartner für Ihre Mieter, wir kümmern uns im Hintergrund um die Abrechnung:
Nicht umlagefähige Kosten wie Reparaturen, Verwaltungskosten oder Rücklagen trennen wir sauber heraus, damit Ihre Abrechnung auch einer Prüfung durch den Mieter standhält. Die rechtlichen Grundlagen und Fristen im Detail erklären wir in unserem Ratgeber Nebenkostenabrechnung leicht gemacht.
Vor Ort in Diepholz
Als Hausverwaltung mit Sitz in Diepholz kennen wir die lokalen Gegebenheiten, Handwerkerkontakte und Ansprechpartner vor Ort. Das kommt auch Eigentümerinnen und Eigentümern zugute, die ihre Immobilie weiterhin selbst verwalten und nur die Nebenkostenabrechnung auslagern möchten.


