Der Notartermin ist vorbei, der Kaufvertrag unterschrieben. Für viele fühlt sich dieser Moment wie das Ende eines langen Prozesses an. Doch tatsächlich beginnt jetzt eine neue Phase. Sowohl für Käufer als auch für Verkäufer gibt es nach dem Vertragsabschluss noch einige wichtige Schritte. Wir erklären, was als Nächstes passiert und worauf Sie achten sollten.
Was passiert direkt nach dem Notartermin?
Mit der notariellen Beurkundung ist der Kaufvertrag rechtlich bindend. Der Notar leitet nun alle weiteren Schritte ein. Dazu gehören die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch sowie die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, fordert der Notar den Käufer zur Kaufpreiszahlung auf.
Wichtig: Überweisen Sie den Kaufpreis erst nach der ausdrücklichen Zahlungsaufforderung durch den Notar. Die Auflassungsvormerkung schützt Sie als Käufer in der Zwischenzeit vor einer erneuten Veräußerung oder Belastung der Immobilie durch den Verkäufer.
Für den Käufer: Die nächsten Schritte
Kaufpreis überweisen
Nach der Aufforderung des Notars wird der Kaufpreis auf das angegebene Konto überwiesen. Stellen Sie sicher, dass die Überweisung fristgerecht und vollständig erfolgt. Verzögerungen können zu Vertragsstrafen führen.
Grunderwerbsteuer bezahlen
Das Finanzamt setzt nach dem Kauf die Grunderwerbsteuer fest. In Niedersachsen beträgt diese aktuell 5 % des Kaufpreises. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch.
Eintragung ins Grundbuch
Erst mit der Eintragung im Grundbuch sind Sie rechtlich Eigentümer der Immobilie. Der Notar beantragt diese Umschreibung nach Eingang des Kaufpreises und der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Dieser Vorgang kann einige Wochen bis Monate dauern, je nach Auslastung des Grundbuchamts.
Versicherungen und Verträge umschreiben
Mit dem Eigentumsübergang gehen bestehende Versicherungen und Versorgungsverträge auf den Käufer über. Prüfen Sie, welche Verträge Sie übernehmen möchten und welche Sie kündigen oder neu abschließen. Besonders wichtig ist die Gebäudeversicherung. Sie sollten diese umgehend auf Ihren Namen umschreiben lassen.
Behörden und Versorger informieren
Melden Sie den Eigentümerwechsel bei allen relevanten Stellen: Versorgungsunternehmen für Strom, Gas und Wasser, die Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen sowie das Finanzamt für die Grundsteuer. Auch eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist nach dem Einzug erforderlich.
Modernisierungen prüfen
Nach dem Kauf lohnt es sich, zu prüfen, ob geplante Modernisierungen förderfähig sind. KfW-Programme und Bundesförderungen für effiziente Gebäude bieten attraktive Zuschüsse und Darlehen. Ziehen Sie frühzeitig Experten hinzu, um keine Fristen zu versäumen.
Für den Verkäufer: Die nächsten Schritte
Kaufpreiseingang prüfen
Sobald der Kaufpreis auf Ihrem Konto eingegangen ist, informiert Sie der Notar. Prüfen Sie den Eingang sorgfältig. Erst danach erfolgt die Freigabe zur Grundbuchumschreibung.
Laufende Kredite ablösen
Falls auf der Immobilie noch Grundschulden oder Hypotheken lasten, müssen diese nach dem Verkauf abgelöst werden. Klären Sie dies rechtzeitig mit Ihrer Bank. Vorzeitige Kreditablösungen können mit einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden sein.
Steuerliche Aspekte klären
Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, ob Spekulationssteuer anfällt. Das ist der Fall, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkauft wurde und nicht selbst genutzt wurde. Bei Eigennutzung in den letzten zwei Jahren vor dem Verkauf entfällt die Steuer in der Regel.
Übergabe sorgfältig dokumentieren
Die Schlüsselübergabe ist ein wichtiger Moment. Erstellen Sie ein detailliertes Übergabeprotokoll. Darin sollten festgehalten werden:
- Aktuelle Zählerstände für Strom, Gas und Wasser
- Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel
- Zustand der Immobilie zum Übergabezeitpunkt
- Übergebenes Inventar und Zubehör
- Bekannte Mängel und deren Dokumentation
Beide Parteien unterschreiben das Protokoll. Das schützt Käufer und Verkäufer gleichermaßen vor späteren Streitigkeiten.
Abmeldung bei Versorgern und Behörden
Melden Sie sich bei allen Versorgungsunternehmen ab und informieren Sie das Finanzamt über den Eigentümerwechsel. Kündigen Sie laufende Verträge, die nicht auf den Käufer übergehen sollen, fristgerecht.
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