Die Welt der Immobilien ist voll von Fachbegriffen, Abkürzungen und juristischen Formulierungen. Damit Sie beim Lesen von Verträgen, Exposés oder Berichten nicht den Überblick verlieren, haben wir die wichtigsten Begriffe kurz und verständlich zusammengefasst.

Ein Kredit, bei dem die Rückzahlung in gleichbleibenden Raten (Annuitäten) erfolgt. Die Rate besteht aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil. Mit der Zeit sinkt der Zinsanteil und der Tilgungsanteil steigt.

 

Eine Eintragung im Grundbuch, die den Käufer einer Immobilie vor zwischenzeitlicher Veräußerung oder Belastung durch den Verkäufer schützt, bis er als Eigentümer im Grundbuch steht.

 

 

Ein Sparvertrag, der das Recht auf ein späteres Darlehen für Bau- oder Kaufmaßnahmen sichert. Er kombiniert Ansparphase und Darlehensphase.
Der von der Bank ermittelte Wert einer Immobilie, der als Grundlage für die Vergabe eines Kredits dient. Meist liegt er unter dem Marktwert, um Risiken abzudecken.
Vermögen, das der Käufer selbst einbringt (z. B. Ersparnisse, Wertpapiere), um den Immobilienkauf mitzufinanzieren. Je mehr Eigenkapital, desto günstiger die Konditionen.
Das Recht, auf einem fremden Grundstück eine Immobilie zu errichten oder zu besitzen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein. Meist mit jährlichem Erbbauzins verbunden.
Öffentliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das die Erben und ihren Anteil am Erbe ausweist. Wird für Grundbuchänderungen und viele Behördengänge benötigt.

Ein beim Amtsgericht geführtes Register, in dem die Eigentumsverhältnisse und Belastungen einer Immobilie vermerkt sind (Eigentümer, Hypotheken, Grunddienstbarkeiten etc.).

Ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das Banken als Sicherheit für Kredite dient. Sie kann unabhängig von einer konkreten Darlehensschuld bestehen.
Kreditanstalt für Wiederaufbau – eine Förderbank des Bundes, die zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für Bau, Kauf und energetische Sanierungen vergibt.

Eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten für verschiedene Wohnlagen, Baujahre und Ausstattungen. Dient als Orientierung für Mieterhöhungen und Mietverträge.

Jurist mit öffentlichem Amt, der u. a. Immobilienkaufverträge beurkundet, Grundbuchanträge stellt und die rechtliche Abwicklung sicherstellt.
Zeitraum (meist zehn Jahre), in dem der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie steuerpflichtig sein kann, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt wurde.

Dokument, das bei Eigentumswohnungen die Aufteilung des Gebäudes in Sondereigentum (Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach etc.) regelt.

Der aktuelle Marktwert einer Immobilie, wie er am Bewertungsstichtag unter normalen Umständen am Markt zu erzielen wäre.
Dokument, das die exakte Wohnfläche einer Immobilie ausweist. Grundlage für Kaufpreis, Miete und Betriebskosten.

Zeitraum, für den der Zinssatz bei einem Darlehen festgeschrieben ist (z. B. 10, 15 oder 20 Jahre). Nach Ablauf wird der Kredit zu neuen Konditionen verlängert.