Kaum ein Gesetz hat Eigentümer in den letzten Jahren so beschäftigt wie das Gebäudeenergiegesetz – besser bekannt als „Heizungsgesetz”. Wer 2026 einen Heizungstausch plant oder plötzlich mit einer defekten Anlage dasteht, sollte die aktuellen Regeln kennen. Wir erklären, was beim Heizungstausch gilt, welche Fristen und Ausnahmen es gibt und wie der Staat den Umstieg fördert.

Die 65-Prozent-Regel: Der Kern des Gesetzes

Das Grundprinzip des GEG: Neu eingebaute Heizungen sollen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt diese Pflicht bereits seit Anfang 2024. Für Bestandsgebäude ist die Regel an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt: Verbindlich wird sie erst, wenn die jeweilige Kommune ihre Wärmeplanung vorgelegt hat – in Großstädten war die Frist Mitte 2026, kleinere Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit.

Für Eigentümer im Landkreis Diepholz bedeutet das: Entscheidend ist der Stand der Wärmeplanung der eigenen Gemeinde. Erst danach greifen die 65-Prozent-Vorgaben für neu eingebaute Heizungen verbindlich.

Wichtig: Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen

Ein weit verbreiteter Irrtum: Niemand muss eine funktionierende Heizung ausbauen. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden. Erst wenn eine Anlage irreparabel defekt ist – die sogenannte Heizungshavarie –, stellt sich die Frage nach dem Ersatz. Und selbst dann gibt es Übergangsfristen von mehreren Jahren, in denen vorübergehend auch eine gebrauchte fossile Heizung eingebaut werden darf.

Zu beachten bleibt die alte 30-Jahre-Regel: Standard- und Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen grundsätzlich außer Betrieb genommen werden. Ausnahmen gelten unter anderem für selbstnutzende Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus schon seit Februar 2002 bewohnen, sowie für Niedertemperatur- und Brennwertkessel.

Welche Heizungen die Vorgaben erfüllen

Wer neu baut oder tauscht, hat mehrere Optionen, die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen:

  • Wärmepumpe: Der Standardweg – sie gilt automatisch als konform.
  • Fernwärme: Anschluss an ein Wärmenetz, sofern verfügbar.
  • Biomasseheizung: Etwa Pellet- oder Holzheizungen.
  • Hybridheizung: Kombination aus Wärmepumpe und Gas-Spitzenlastkessel.
  • Solarthermie in Kombination mit anderen Systemen.
  • „H2-ready”-Gasheizungen: Nur unter engen Voraussetzungen und abhängig von der kommunalen Planung.

Welche Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt stark vom Gebäude ab: Dämmstandard, Heizkörper, Platzverhältnisse und der örtliche Energiepreis spielen zusammen. Eine Energieberatung vor der Entscheidung ist dringend zu empfehlen – für Beratung und Planung gibt es ebenfalls Zuschüsse.

Förderung: Bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich

Der Staat fördert den Heizungstausch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Hinzu kommen können ein Effizienzbonus für Wärmepumpen, ein Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen sowie ein Einkommensbonus für Haushalte mit geringerem Einkommen. Insgesamt sind bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich, gedeckelt auf bestimmte Höchstbeträge.

Wichtig: Förderanträge müssen grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, und die Konditionen werden regelmäßig angepasst. Prüfen Sie daher vor der Beauftragung immer den aktuellen Stand.

Was bedeutet das GEG für Kauf und Verkauf?

Der Zustand der Heizung ist längst ein Preisfaktor. Käufer kalkulieren die Kosten eines absehbaren Heizungstauschs ein, Verkäufer sollten Alter und Zustand ihrer Anlage transparent dokumentieren. Zudem gilt: Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, muss unter Umständen bestehende Nachrüstpflichten aus dem GEG innerhalb von zwei Jahren erfüllen – etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke oder von Heizungsrohren. Beim Kauf lohnt sich also der genaue Blick in die Unterlagen.

Fazit: Informieren statt verunsichern lassen

Das GEG ist komplex, aber kein Grund zur Panik: Funktionierende Heizungen genießen Bestandsschutz, Übergangsfristen entschärfen den Zeitdruck, und großzügige Förderungen erleichtern den Umstieg. Wer rechtzeitig plant, spart bares Geld. Die Dumax GmbH behält die Entwicklungen für Sie im Blick und berät Sie, was die Regelungen für den Wert und die Vermarktung Ihrer Immobilie bedeuten.

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