Viele Eigentümer älterer Häuser stellen sich 2026 dieselbe Frage: Soll die alte Gasheizung bleiben oder lohnt sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe? Die Antwort ist nicht einfach. Denn die gesetzlichen Rahmenbedingungen befinden sich gerade im Wandel. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen klaren Überblick über den aktuellen Stand und hilft Ihnen bei der Entscheidung.
Gesetzliche Lage 2026: GEG-Reform in Planung
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) steht vor einer Überarbeitung. Die neue Bundesregierung hat angekündigt, das Heizungsgesetz technologieoffener, flexibler und einfacher zu gestalten. Ein Gesetzentwurf soll bis Ostern 2026 beschlossen werden und zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Konkret ist geplant, die bisherige 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien beim Heizungstausch zu streichen. Bis zur endgültigen Verabschiedung der Reform gilt weiterhin das bestehende GEG.
Was aktuell feststeht:
- Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden.
- Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 einen wachsenden Anteil an Biomasse nutzen. Dieser startet bei mindestens 10 Prozent und steigt schrittweise an.
- Konstanttemperaturkessel älter als 30 Jahre unterliegen einer Austauschpflicht (§ 72 GEG).
- Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Mitte 2026 kommunale Wärmepläne vorlegen. Kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit.
Wichtig: Wer heute eine neue Heizung plant, sollte die weitere Gesetzgebung im Blick behalten. Eine Beratung durch einen Energieexperten ist empfehlenswert.
Wärmepumpe im Altbau: Funktioniert das?
Moderne Wärmepumpen arbeiten heute deutlich effizienter als noch vor einigen Jahren. Auch in unsanierten oder teilsanierten Gebäuden sind sie häufig eine sinnvolle Option. Entscheidend sind der Dämmstandard und das vorhandene Heizsystem.
Voraussetzungen für einen effizienten Betrieb
- Vorlauftemperatur: idealerweise unter 55 °C. Größere Heizkörper oder Flächenheizungen sind vorteilhaft.
- Dämmung: Fassade, Dach und Fenster sollten einem zeitgemäßen Standard entsprechen.
- Hydraulischer Abgleich: Pflicht bei Förderung, verbessert die Effizienz spürbar.
Hochtemperatur-Wärmepumpen ermöglichen heute auch den Betrieb mit klassischen Radiatoren. In Kombination mit einem Pufferspeicher oder einer Solaranlage lässt sich die Effizienz weiter steigern.
Gasheizung: Weiterhin eine Option
Gasheizungen bleiben auch 2026 erlaubt. Wer eine neue Anlage einbaut, sollte jedoch auf Zukunftsfähigkeit achten. Folgende Varianten sind relevant:
- Hybridheizung (Gas + Solarthermie oder Wärmepumpe): reduziert den Gasverbrauch deutlich und kombiniert bewährte Technik mit erneuerbaren Energien.
- H₂-Ready-Heizungen: auf Wasserstoffbetrieb umrüstbar, aber aktuell noch kaum in der Praxis verfügbar.
- Brennwerttechnik: effizient im Betrieb, langfristig jedoch ohne staatliche Förderung.
Reine fossile Gasheizungen ohne Zukunftsoption gelten als Übergangslösung. Langfristig lohnen sie sich vor allem in Gebäuden mit sehr niedrigem Energiebedarf oder dort, wo ein kommunales Wasserstoffnetz konkret geplant ist.
Förderung 2026: Was ist aktuell möglich?
Die Heizungsförderung wird über die KfW abgewickelt. Für den Einbau einer Wärmepumpe gelten derzeit folgende Konditionen:
- Basisförderung: 30 % Zuschuss auf die Investitionskosten
- Klimabonus: +20 %, wenn eine alte fossile Heizung ersetzt wird
- Einkommensbonus: +30 % für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 €
- Maximalförderung: bis zu 70 % der Investitionskosten, gedeckelt auf 30.000 €
Förderfähig sind Luft-, Erd-, Wasser- und Abwasserwärmepumpen, bevorzugt mit natürlichen Kältemitteln wie Propan. Der Antrag muss vor Vertragsabschluss über das KfW-Portal gestellt werden.
Hinweis: Im Zuge der GEG-Reform können sich auch die Förderbedingungen ändern. Wir empfehlen, die aktuellen Konditionen vor der Antragstellung zu prüfen.
| Kriterium | Wärmepumpe | Gasheizung |
|---|---|---|
| Investitionskosten | ca. 22.000 – 30.000 € (mit Förderung deutlich geringer) | ca. 10.000 – 14.000 € |
| Betriebskosten (jährlich) | ca. 900 – 1.200 € (Strom) | ca. 1.600 – 2.200 € (Gas) |
| CO₂-Bilanz | sehr gering (bei Ökostrom nahezu null) | ca. 250 g/kWh |
| Förderfähigkeit | bis zu 70 % | nur Hybridvarianten |
| Zukunftssicherheit | hoch | abhängig von Gesetzgebung |
Fazit: Zukunftsfähig heizen im Bestand
Die Entscheidung zwischen Wärmepumpe und Gasheizung hängt vom Einzelfall ab. Wärmepumpen sind auch im Altbau eine wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Lösung. Sie senken langfristig die Energiekosten und steigern den Wert der Immobilie.
Gasheizungen bleiben eine erlaubte Option. Wer heute investiert, sollte jedoch auf hybride oder zukunftsfähige Systeme setzen. Die laufende GEG-Reform bringt mehr Flexibilität. Gleichzeitig bleibt der Trend zu erneuerbaren Energien langfristig bestehen.
Eine fundierte Beratung ist in jedem Fall empfehlenswert. Die Dumax GmbH unterstützt Eigentümer bei der Einschätzung, wie sich Heizsysteme auf den Wert ihrer Immobilie auswirken. Sprechen Sie uns an.
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